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Online verfügbar

Der faktische Geschäftsführer

Der faktische Geschäftsführer in der strafgerichtlichen Praxis.

Beendet
120 Euro
Online

Beschreibung

Anerkannt nach § 15 FAO (Strafrecht). Der faktische Geschäftsführer taucht in Anklageschriften der Staatsanwaltschaft häufig auf, obwohl die tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme einer faktischen Geschäftsführerschaft relativ selten feststellbar sind. Hier darf nicht vorschnell entsprechend verurteilt werden, weil "ja alles danach ausschaut", als wäre der Angeklagte faktischer Geschäftsführer. Themen des Seminars insbesondere: - Wie wird die gesetzlich nicht geregelte Rechtsfigur des faktischen Geschäftsführers dogmatisch begründet? - Bei welchen Delikten kann der faktische Geschäftsführer entscheidungsrelevant sein? - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und tatsächlich feststellbar sein? - Welche Unterschiede bestehen zwischen dem strafrechtlichen und dem zivilrechtlichen faktischen Geschäftsführer? - In welchen Fällen hat die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung bislang faktische Geschäftsführerschaft bejaht? - Bislang kaum bemerkt: Hat der BGH mit seiner Entscheidung zur Arbeitgebereigenschaft bei § 266a StGB (Urteil vom 24.01.2018 - 1 StR 331/17) den faktischen Geschäftsführer praktisch getötet? - Welche Taktik ist aus Verteidigersicht geboten, wenn dem Beschuldigten vorgeworfen wird, eine Tat als faktischer Geschäftsführer begangen zu haben? Zum Seminar gehört ein Skript, welches umfassend mit Quellenangaben zu aktueller Rechtsprechung und Literatur versehen ist.


Kontaktangaben

01732315200

oliver.chama@chama-fao.de

Schloßberg 22, Oberstadion, Germany


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