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Online verfügbar

Scheinselbständigkeit und AÜG-Verstöße

Scheinselbständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung sind stets akut sanktionslastig

Beginnt am: 11. Juli
99 Euro
Online

Freie Plätze


Beschreibung

(FAO-Nachweis für Strafrecht und Arbeitsrecht) Neben der Scheinselbständigkeit ist die illegale Arbeitnehmerüberlassung nach wie vor ein straf- und bußgeldrechtlicher Dauerbrenner. Für Unternehmen sind Selbständige und Leiharbeitnehmer wesentliche Faktoren zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs und aus der Arbeitswelt nicht wegzudenken. Das AÜG birgt allerdings zahlreiche Regelungen, deren Einhaltung in der Praxis nicht immer einfach ist. Die Folgen etwaiger Verstöße sind für die Entleiher dramatisch. Der Nicht nur wird der Entleiher kraft Gesetzes zum Arbeitgeber der eigentlich als Leiharbeitnehmers beschäftigten Person. Es drohen auch weitreichende bußgeld- oder auch strafrechtliche Konsequenzen. Seminarinhalte im Einzelnen: - Scheinselbständigkeit in der aktuelle Rechtsprechung - Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und sonstigem drittbezogenen Arbeitseinsatz - Vorsatz, Verbotsirrtum, Auswirkungen von Beratungsfehlern durch Rechtsanwälte oder Steuerberater auf die sanktionsrechtliche Verantwortung - AÜG / Scheinselbständigkeit und Statusfeststellung nach § 7a SGB IV n.F. - Strafbarkeitsrisiken - Steuerliche Folgen und Steuerhinterziehung - Vermögensabschöpfung nach §§ 72 ff. StGB - Sanktionen auch nach dem AufenthG - Anwendbare Bußgeldvorschriften, insbesondere §§ 30, 130 OWiG - Der faktische Geschäftsführer als Verantwortlicher - Auswirkungen des neuen HinSchG


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

01732315200

oliver.chama@chama-fao.de

Platzgasse 6, Vöhringen, Germany


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